undeutige Rechtssprechung IP-Speicherung
Immer wieder stellen sich Webmaster die Frage, ob es möglich ist, Internetprotokoll-Adressen ohne Einwillung des Besuchers zu speichern. Möglich ist es natürlich, jedoch ist die Rechtssprechung sehr ungenau im Bezug auf die Legalität dieser Speicherung.
Würde man sich nach dem Datenschutzgesetz richten, wird man feststellen, dass dieses auch keine genaue Rechtsprechung liefert.
Laut Datenschutzgesetz dürfen Personen anhand von Daten, welche ungefragt gespeichert wurden, nicht bestimmt werden. Dies ist der Punkt, wo die Meinungen der Juristen stark ausschweifen. Mit ausreichendem technischem Wissen kann man den reellen Namen einer Person anhand der Internetprotokoll-Adresse bestimmen, somit liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor. Jedoch ist ein enormer Aufwand notwending, um eine Internetprotokoll-Adresse in eine reelle Adresse bzw einen reellen Namen umzutransformieren.
Außerdem gibt es Unterschiede zwischen dynamische und statische Internetprotokoll-Adressen. Dynamische IP-Adressen werden zufällig vergeben und wechseln sich im Regelfall mit jeder Einwahl ins Internet. Statische IP-Adressen werden einmalig einem Computer bzw. Internetanschluss zugewiesen. So entscheiden Berliner Gerichte, dass statische IP-Adressen Personen eindeutig zugewiesen können. In Süddeutschland entscheidet man jedoch logischer, wo man eindeutig sagt, dass IP-Adressen, IP-Adressen sind, und nicht als eindeutige Identifikation einer reellen Person dienen. Lediglich der Provider des Internets kann anhand der Interprotokoll-Adresse die reelle Person bestimmen.
Wichtiger Hinweis: Für die gemachten Angaben übernehme ich keine Haftung.