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Archiv für die Kategorie ‘Recht und Gesetz’

Rapidshare muss 24 Mio. EUR Strafe bezahlen

25. Juni 2009

Das in der Schweiz ansessige Filehosting-Unternehmen Rapidshare wurde von dem Landesgericht Hamburg zu einer Strafzahlung in Höhe von 24.000.000 EUR verurteilt. Das Landesgericht sah es als erwiesen an, dass Rapidshare nicht ausreichend gegen illegale Dateien vorgeht, und insgesamt über 5.000, der GEMA unterliegenden Musikstücke, gespeichert hat, und jedem zugänglich macht.

Rapidshare ist ein hochprofitables Unternehmen und erreicht jeden Monat Millionen von Menschen auf der Welt. Pro Minute werden hunderte Dateien hochgeladen, und dementsprechend publik gemacht – somit für jeden zugänglich.

Meiner Einschätzung nach wird Rapidshare den Upload von MP3-Datein nun vollständig untersagen, da es nicht möglich ist jede Datei auf Legalität zu überprüfen. Sollte Rapidshare die Sache nun nicht ernsthaft angehen, drohen weitere Strafzahlungen, welche das Unternehmen möglicherweise in die finanzielle Inliquidität führen könnte.

Quelle: Techcrunch

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Musikvideos auf YouTube werden für Deutsche gesperrt

31. März 2009

Bald ist es aus, mit dem kostenlosen Ansehen von Musikvideos auf der Video-Plattform “YouTube”. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Konzertveranstalter, kurz Gema, verlangt für jeden Aufruf eines mit Musik hinterlegten Videos, oder eines reinen Musikvideos oder Ähnliches eine Gebühr in Höhe von aufgerundet 0,13 EUR. Würde auf diese Angebot eingegangen werden, wäre dies ein klares Aus für YouTube. Ein paar Beispiele:

http://www.youtube.com/watch?v=aMwni9RwO4g =
65.181 Aufrufe * 0,13 EUR = 8.473,53 EUR <- vergleichbar wenig
http://www.youtube.com/watch?v=4janyg4Dsvc =

835.803 * 0,13 EUR = 108.654,39 EUR

Dies sind natürlich nur Beispiele, wenn die Videos von Anfang an mit der Gebühr berechnet gewesen worden sind. Wenn ich die Liste mit allen Inhalten, die zutreffen würden, würde ich sicher zum Schluss über 1 MRD. EUR kommen.

Wirtschaftlich ausgedrückt handelt es sich um einen TKP von 130,00 EUR. Mit Werbeanzeigen sind zwischen 5 – 15 EUR pro TKP zu erzielen.

Als Google sich YouTube vor mehr als 3 Jahren angeeignet hat, wurden bereits Hochrechnungen getätigt, die niemals aufgehen. Dadurch, dass nun auch der Anteil Benutzer, welche nur Musikvideos auf YouTube sehen, wegfällt, könnte es noch düsterer für das Videoportal aussehen.

Ich habe mich schon damals immer gefragt, dass Leute rechtlich verfolgt werden, welche illegal Musik-Dateien “downloaden”, und nicht allgemein zum Beispiel gegen YouTube vorgegangen wird.

Eine weitere Frage, die sich mir stellt, ist, was mit den in den Quellcode eingebunden Videos passiert? Müsste YouTube auch für diese externen Aufrufe bezahlen?

So wie es aussieht, werden die YouTube-Videos mit Musikinhalt nur für Deutsche gesperrt. Diejenigen, die nicht nur wissen wie man chattet, oder sonstigen Nonsens am Computer tätigt, werden aber wissen, wie man die Sperre umgeht. Für mich als Internetspezialisten : – ) bräuchte ich noch nicht mal 5 Sekunden : – )

admin Allgemein, Recht und Gesetz , , ,

undeutige Rechtssprechung IP-Speicherung

16. März 2009

Immer wieder stellen sich Webmaster die Frage, ob es möglich ist, Internetprotokoll-Adressen ohne Einwillung des Besuchers zu speichern. Möglich ist es natürlich, jedoch ist die Rechtssprechung sehr ungenau im Bezug auf die Legalität dieser Speicherung.

Würde man sich nach dem Datenschutzgesetz richten, wird man feststellen, dass dieses auch keine genaue Rechtsprechung liefert.

Laut Datenschutzgesetz dürfen Personen anhand von Daten, welche ungefragt gespeichert wurden, nicht bestimmt werden. Dies ist der Punkt, wo die Meinungen der Juristen stark ausschweifen. Mit ausreichendem technischem Wissen kann man den reellen Namen einer Person anhand der Internetprotokoll-Adresse bestimmen, somit liegt ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor. Jedoch ist ein enormer Aufwand notwending, um eine Internetprotokoll-Adresse in eine reelle Adresse bzw einen reellen Namen umzutransformieren.

Außerdem gibt es Unterschiede zwischen dynamische und statische Internetprotokoll-Adressen. Dynamische IP-Adressen werden zufällig vergeben und wechseln sich im Regelfall mit jeder Einwahl ins Internet. Statische IP-Adressen werden einmalig einem Computer bzw. Internetanschluss zugewiesen. So entscheiden Berliner Gerichte, dass statische IP-Adressen Personen eindeutig zugewiesen können. In Süddeutschland entscheidet man jedoch logischer, wo man eindeutig sagt, dass IP-Adressen, IP-Adressen sind, und nicht als eindeutige Identifikation einer reellen Person dienen. Lediglich der Provider des Internets kann anhand der Interprotokoll-Adresse die reelle Person bestimmen.

Wichtiger Hinweis: Für die gemachten Angaben übernehme ich keine Haftung.

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Google-Adwords und Markenname

23. Januar 2009

Jeder Mensch kennt Markennamen wie Coca-Cola, BMW oder Lewis. Wenn man diese Schlüsselwörter bei der Suchmaschine Google eingibt, erscheinen meistens Google-Adwords-Werbeanzeigen. Der Europäische Gerichtshof muss nun entscheiden, ob diese Art von Werbung zulässig ist. Der Grund dafür ist, dass andere Unternehmen Markennamen ausnutzen könnten, um für ihre Produkte, welche keine Verknüpfung zur eigentlichen Marke haben, zu bewerben.

Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/adwords100.html

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Internetauskunfsanspruch nach §101 UrhG

20. Januar 2009

Der Internetauskunftsanspruch ermöglicht Rechteinhabern von geistigen, illegal kopierten und publizierten Inhalten, die Herrausgabe von Daten der Rechtsverletzenden. Dies kann der Rechteinhaber sobald bewirken, wenn ein Verdacht auf illegales “Tauschen” gegeben ist – dies aber nur, wenn ein “gewerbliches Handeln” vorliegt. Das gewerbliche Handeln ist ein weitgedehnter Begriff. Manche Gerichte entscheiden inkommerzielles Publizieren von 10 Musiktiteln als “gewerblich”, andere wiederrum über 3000 Musiktitel.

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